Es ergeben sich zum Beispiel Änderungen im Umsatzsteuerrecht zum Jahreswechsel oder reduzierte Steuersätze im Corona-Lockdown. Wie stellst du diese Veränderungen nun im 3POS-Kassensystem ein?
Dafür gehst du einfach unter Buchhaltung → Einstellungen → Steuersätze. Dann klickst du auf „Steuersatz anlegen“, hier wählst du den erforderlichen Namen, dann die Höhe des Steuersatzes und drückst auf den Knopf „Hinzufügen“.
Wichtig! Außerhausverkauf! #
Folgende Situation: Alle Steuersätze sind korrekt eingestellt, allerdings taucht manchmal ein Fehler beim Außer-Haus-Verkauf auf. Das Problem kann daran liegen, dass die Artikel nicht richtig eingepflegt worden sind. Normalerweise werden Gerichte mit 19 % besteuert. Wenn du aber als Gastronom To-Go verkaufst, achte bitte darauf, ob bei diesen im 3POS-System ein Haken bei „Abweichender Steuersatz beim Außer-Haus-Verkauf“ steht. So kannst du dies prüfen:
Warenwirtschaft → Stammdaten → Artikel → Artikel Bearbeiten
Dies gilt allerdings nur für Speisen. Getränke müssen immer mit 19% besteuert werden!
Wichtig! Der Steuersatz für Außerhausverkauf ist separat zu bearbeiten. Dort musst du immer darauf achten, dass der richtige abweichende Steuersatz beim Außerhausverkauf (7% oder 5 %) für das entsprechende Produkt steht.Dafürfolge bitte diesen Schritten:
Buchhaltung → Einstellungen → Steuersätze → Außerhaus Steuersatz
Wichtig! Kontaktiere bitte immer deine Steuerberatung, wenn du dir nicht sicher bist, ob die Stammdaten richtig eingestellt sind.